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Channel: Kommentare zu: OLG Celle: Zur Reichweite der Kunst- und Meinungsfreiheit
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Von: Justizangestellte

Es ist nicht nachvollziehbar, was die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst hat, den Künstler wegen des Gemäldes “Staatsanwalt L.” (siehe Google ;-)) von einer Instanz in die nächste zu treiben. Der...

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Von: Peter

Das Gemälde des Staatsanwalts ist jetzt übrigens ganz legal unter http://www.kunstfreiheit.de “ausgestellt”.

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