Von: Justizangestellte
Es ist nicht nachvollziehbar, was die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst hat, den Künstler wegen des Gemäldes “Staatsanwalt L.” (siehe Google ;-)) von einer Instanz in die nächste zu treiben. Der...
View ArticleVon: Peter
Das Gemälde des Staatsanwalts ist jetzt übrigens ganz legal unter http://www.kunstfreiheit.de “ausgestellt”.
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